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LeistungserbringungTeleradiologie im Krankenhaus: Wer darf was abrechnen?
Abo-Inhalt11.09.20242057 Min. LesedauerVon RA, FA für ArbR und MedR Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte Hannover
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Hinweis an Redaktion
| Eine eigene radiologische Abteilung kostet Geld, vor allem im Hinblick auf die damit verbundenen Personalkosten. Gerade in strukturschwachen Regionen können sich Krankenhäuser den Unterhalt einer eigenen Radiologie nicht oder nicht rund um die Uhr leisten. Daher stellt sich die Frage, ob man die Erbringung radiologischer Leistungen auf Teleradiologen auslagern kann und, wenn ja, wie die Leistungen abgerechnet werden können. |
Inhaltsverzeichnis
- Was bedeutet Teleradiologie?
 - Die Abrechnung zwischen Krankenhaus und Teleradiologen
 - Abrechnung gegenüber den Krankenkassen bei Regelleistungspatienten
 - Abrechnung teleradiologischer Leistungen bei Privatpatienten
 - Fazit: Die Aufteilung des Honorars ist zwischen dem Teleradiologen und dem Krankenhaus vertraglich zu regeln
 
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AUSGABE: CB 10/2024, S. 12 · ID: 50150156
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