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CBChefärzteBrief

LeistungserbringungTeleradiologie im Krankenhaus: Wer darf was abrechnen?

Abo-Inhalt11.09.20242057 Min. LesedauerVon RA, FA für ArbR und MedR Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte Hannover

| Eine eigene radiologische Abteilung kostet Geld, vor allem im Hinblick auf die damit verbundenen Personalkosten. Gerade in strukturschwachen Regionen können sich Krankenhäuser den Unterhalt einer eigenen Radiologie nicht oder nicht rund um die Uhr leisten. Daher stellt sich die Frage, ob man die Erbringung radiologischer Leistungen auf Teleradiologen auslagern kann und, wenn ja, wie die Leistungen abgerechnet werden können. |

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AUSGABE: CB 10/2024, S. 12 · ID: 50150156

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