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CBChefärzteBrief

StrafrechtVerwechslungsfall zeigt: Halten Sie sich bei Sterilisationen an die rechtlichen Vorgaben!

Abo-Inhalt 16.09.2024 4 Min. Lesedauer Von RA, FA MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

| Mit einem für die Patienten besonders tragischen Verlauf hatte ein Chirurg gleich bei zwei Operationen fehlerhaft gehandelt: Im ersten Fall sterilisierte er im Zuge einer Leistenbruch-OP einen Patienten, der gar nicht sterilisiert werden sollte – aufgrund einer Personenverwechslung. Im anderen Fall nahm er bei einem einwilligungsunfähigen Patienten eine Sterilisation vor – ohne dass ein Sterilisationsbetreuer oder das Betreuungsgericht zugestimmt hätten. Das strafrechtliche Verfahren gegen den Chirurgen gelangte bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Dieser hat nunmehr seine Revisionsentscheidung (Beschluss vom 17.04.2024, Az. 1 StR 403/23) getroffen. Was (Chef-)Ärzte im Krankenhaus zu dieser Entscheidung und zu den juristischen Erfordernissen bei Sterilisationen wissen sollten, zeigt dieser Beitrag. |

Ausgabe: 11/2024, S. 12 · ID: 50144089

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