StrafrechtArzt kommt (mutmaßlichem) Sterbewunsch nach – Verurteilung wegen Totschlags rechtsfehlerhaft
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| Am 26.02.2020 hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot, die Selbsttötung „geschäftsmäßig zu fördern“, für verfasungswidrig erklärt. Da seither eine eindeutige Regelung durch den Gesetzgeber fehlt, befindet sich der assistierte Suizid in einer Grauzone. Unstreitig ist, dass die aktive Sterbehilfe weiterhin strafbar ist. Ein Anästhesist, der wegen der Gabe mehrerer tödlicher Medikamente an einen schwerkranken Patienten verurteilt worden war, war mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erfolgreich: Die Richter sahen das Urteil der Vorinstanz als rechtsfehlerhaft an (BGH, Beschluss vom 29.05.2024, Az. 4 StR 138/22). |
ID: 50254374
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