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CBChefärzteBrief

ArzthaftungWie umfangreich muss die Aufklärung sein? Zwei Gerichtsurteile stärken die Arztseite!

Abo-Inhalt12.08.202595 Min. LesedauerVon Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Rainer Hellweg
  • Vor jedem operativen Eingriff hat eine präoperative Aufklärung des Patienten zu erfolgen. Rügt der Patient diese als mangelhaft, liegt die Beweislast im Prozess bei der Behandlerseite – und ist somit ein besonders gefahrenträchtiger Bereich im Falle eines Gerichtsprozesses.

| Immer wieder stellen sich im Klinikalltag die Fragen: Über welche Eventualitäten und Details muss der Patient auch ungefragt aufgeklärt werden? Und wer muss bei der sog. Aufklärungsrüge was beweisen? Gerade die Aufklärungsrüge ist in Haftungsprozessen ein beliebtes „Schwert“ der Patientenanwälte. Dass der Vorwurf einer unzureichenden Aufklärung nicht immer zu einer uferlosen Haftung der Arztseite führen muss, belegen zwei gerichtliche Entscheidungen. |

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AUSGABE: CB 9/2025, S. 12 · ID: 50508531

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