Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage
CBChefärzteBrief
Sept. 2025

Chefarztvertragsrecht Chefarztvertrag ist nicht allein wegen „unangemessen hoher Vergütung“ unwirksam

Abo-Inhalt27.08.202520 Min. LesedauerVon RA, FA MedR, ArbR und HGR Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen

| Ein Chefarztvertrag ist nicht allein wegen einer aus Sicht der Arbeitgeberseite überhöhten Vergütung unwirksam. Denn nur die Wahrnehmung einer Vergütung als überhöht kann das Vorliegen einer nach § 299a Strafgesetzbuch (StGB) erforderlichen Unrechtsvereinbarung nicht begründen. Die bloße Möglichkeit eines unrechtmäßigen Zuweiserverhaltens reicht für eine Unrechtsvereinbarung i. S. d. Antikorruptionsgesetzes (CB 11/2021, Seite 5) nicht aus. Für ein unrechtmäßiges Zuweiserverhalten bedarf es eines substanziiertem Vortrags, woraus sich das unrechtmäßige Zuweiserverhalten ergeben soll – etwa das ausdrückliche Auffordern von Patienten, sich in eine bestimmte Klinik zu begeben, entsprechende Empfehlungen an Patienten auszusprechen oder nach Vereinbarung mit der Geschäftsführung gezielt Patienten an die Klinik zu überweisen (Landesarbeitsgericht [LAG] Schleswig-Holstein, Urteil vom 05.03.2024, Az. 2 Sa 125 öD/23). |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: CB 9/2025, S. 8 · ID: 50490263

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte