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TestamentserrichtungWesen und Vorteile der Errichtung eines Testaments durch die Übergabe einer Schrift

Abo-Inhalt21.03.20223898 Min. LesedauerVon RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar

| Die Errichtung eines „öffentlichen Testaments“ (notariellen Testaments) ist nach der Bestimmung des § 2232 BGB in unterschiedlichen Varianten möglich. Als eine Errichtungsform lässt § 2232 S. 1 Alt. 2 BGB die Übergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift an den Notar zu. Diese im Allgemeinen wenig bekannte Form der Errichtung eines öffentlichen Testaments kann für den Erblasser je nach Interesse bestimmte Vorteile haben. |

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AUSGABE: EE 4/2022, S. 61 · ID: 48089212

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