Okt. 2022
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VermögensübertragungGestaltung und erbrechtliche Auswirkungen eines Übergabevertrags in Form der Schenkung
Abo-Inhalt21.09.20227018 Min. LesedauerVon RA und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg
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| Der Übergabevertrag ist der richtige rechtliche Rahmen, wenn wesentliche Teile des Vermögens (häufig eine Immobilie) zu Lebzeiten auf Familienangehörige (z. B. Kinder) oder eine dritte Person übertragen werden sollen. Von dem Testament oder dem Erbvertrag unterscheidet sich dieser Vertrag dadurch, dass die übernommenen Verpflichtungen zu Lebzeiten zu erfüllen sind. Hierbei müssen deren Vor- und Nachteile beachtet und sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Dieser Beitrag vermittelt die wichtigsten Aspekte einer schenkweisen Vermögensübertragung, die in der Praxis häufig vorkommt, einschließlich einer Mustervereinbarung im Onlineservice. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Der Schenkungsbegriff
- 2. Die Eigeninteressen des Übergebers
- 3. Nur erbrechtliche Wirkungen und Schutz des § 2287 BGB
- 4. Lebzeitiges Eigeninteresse lässt Missbrauch entfallen
- 5. Übergabe des wesentlichen Vermögens
- 6. Wohnungsrecht, Ausübungsbefugte und Kostenregelungen
- 7. Pflichtteilsminimierung bei Schenkungen
- 8. Pflichtteilsminimierung bei vorbehaltenen Rechten
- 9. Fristbeginn bei vorbehaltenem Wohnrecht
- 10. Anspruchsgegner ist im Regelfall der Erbe
- 11. Leibrente
- 12. Pflegeverpflichtung
- 13. Checkliste und Mustervereinbarung
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AUSGABE: EE 10/2022, S. 167 · ID: 48443430
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