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NachlassPraxishinweise für Berater zu übergegangenen Steuerpflichten bei Mandaten im Erbfall

Abo-Inhalt21.09.20228911 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Dass im Erbfall auch Steuerpflichten des Erblassers auf die Erben übergehen, ist Rechtsberatern allgemein bekannt. In welchem Umfang diese Pflichten bestehen und wie damit am besten umzugehen ist, setzt indes schon vertiefendes Wissen voraus. Dieser Beitrag vermittelt Ihnen als (Rechts-)Berater die wichtigsten Grundsätze und Empfehlungen, um Mandanten in Erbfällen Hilfestellung geben oder sie zumindest dafür sensibilisieren zu können, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. |

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AUSGABE: EE 10/2022, S. 176 · ID: 48575625

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