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SachverständigengutachtenSachverständigengutachten im Erbprozess: Das Gutachten zur Testierfähigkeit (Teil 1)

Abo-Inhalt24.09.20242015 Min. LesedauerVon RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar

| Ein Sachverständigengutachten kann im Erbprozess vor dem Zivilgericht (Prozessgericht) oder auch im Erbscheinsverfahren vor dem Nachlassgericht zur Klärung tatsächlicher Fragen notwendig werden. Umso wichtiger ist es aus Beratersicht, mit geeigneten prozessualen Mitteln auf Feststellungen im Gutachten bzw. des Gutachters hinzuwirken, die für den eigenen Mandanten günstig sind. Hierfür erläutert dieser zweiteilige Beitrag die Grundsätze und Besonderheiten des Gutachtens zur Testierfähigkeit. Dazu erhalten Sie in Teil 2 des Beitrages in der nächsten Ausgabe verschiedene Musteranträge, Musterformulierungen sowie eine Checkliste. |

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AUSGABE: EE 10/2024, S. 172 · ID: 50148666

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