Jan. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Jan. 2025 abgeschlossen.
PflichtteilsanspruchDer Pflichtteilsanspruch in der Erbschaftsteuer
Abo-Inhalt03.01.20251119 Min. LesedauerVon RA Holger Siebert, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, Berlin
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Zivilrecht weicht vom Steuerrecht ab
| Der Pflichtteilsanspruch stellt sich in der erbschaftsteuerlichen Betrachtung anders dar als im Zivilrecht. Er entsteht zivilrechtlich kraft Gesetzes mit dem Eintritt des Erbfalls (§ 2317 Abs. 1 BGB). Dies gilt unabhängig davon, ob der Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird. Er ist auch schon vor Geltendmachung vererblich und übertragbar (§ 2317 Abs. 2 BGB), allerdings noch nicht pfändbar (§ 852 Abs. 1 ZPO). Hiervon weicht das Erbschaftsteuerrecht ab. Dieser Beitrag vermittelt die dazu geltenden Grundsätze insb. aus Sicht des BFH, damit verbundene Schwierigkeiten und praktische Tipps hierzu. |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: EE 1/2025, S. 11 · ID: 50252090
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion