Eigenhändigkeit
Formunwirksamkeit eines Testaments, das einen Adressaufkleber und einen Pfeil enthält
Ein handschriftliches Testament ist formunwirksam, wenn der Bedachte durch einen maschinenschriftlichen Adressaufkleber benannt werden soll. So entschied das OLG München (23.7.24, 33 Wx 329/23, Abruf-Nr. 246111).