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EEErbrecht effektiv

AbschichtungMustervereinbarung zum Ausscheiden aus der Erbengemeinschaft ohne Erbteilübertragung

Abo-Inhalt05.05.20256 Min. LesedauerVon RA und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg

| Aus einer Erbengemeinschaft kann man nicht nur ausscheiden, indem man den Erbteil verkauft und an den Erwerber überträgt (siehe hierzu EE 25, 64). Eine weitere Option ist das Ausscheiden mittels eines sog. Abschichtungsvertrages. Dieser Beitrag erläutert anhand eines Musterfalls mit Mustervereinbarung und Anmerkungen diese Form der Übertragung eines Erbteils. |

AUSGABE: EE 5/2025, S. 82 · ID: 50396047

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