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TestamentsvollstreckervergütungVerwirkung des Anspruchs auf Testamentsvollstreckervergütung
| Das OLG München (7.4.25, 33 U 241/22, Abruf-Nr. 248236) hat sich mit der Verwirkung des Anspruchs auf Testamentsvollstreckervergütung bei unrechtmäßiger Mittelentnahme aus dem Nachlass befasst und dabei auch die Prozessführungsbefugnis der Erben im Rückforderungsprozess gegen den Testamentsvollstrecker thematisiert. |
Der Kläger nimmt den Beklagten auf Rückzahlung der von diesem aus dem Nachlass entnommenen Testamentsvollstreckervergütung in Anspruch. Den Anspruch hat er damit begründet, dass der Beklagte nicht wirksam als Testamentsvollstrecker bestellt worden sei. Das LG hat der Klage in vollem Umfange stattgegeben, mit der Begründung, der Beklagte habe die Testamentsvollstreckervergütung ohne rechtlichen Grund erlangt, da er wegen Verstoßes gegen die §§ 7 Nr. 1, 27 BeurkG nicht wirksam zum Testamentsvollstrecker bestellt worden sei. Der Beklagte hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und die Aufhebung des landgerichtlichen Urteils beantragt.
AUSGABE: EE 7/2025, S. 110 · ID: 50460841