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EEErbrecht effektiv

ErhaltungsaufwandWie ist zu verfahren, wenn der Steuerpflichtige vor Ablauf des Verteilungszeitraums verstirbt?

Abo-Inhalt01.10.2025133 Min. LesedauerVon StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg

| Nach § 82b Abs. 1 S. 1 EStDV kann der Steuerpflichtige größere Aufwendungen für die Erhaltung von Gebäuden, die im Zeitpunkt der Leistung des Erhaltungsaufwands nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und überwiegend Wohnzwecken dienen, abweichend von § 11 Abs. 2 EStG auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilen. Dies bietet sich an, wenn die Verteilung des Aufwands auf mehrere Jahre per Saldo zu einer größeren Steuerersparnis führt als der Sofortabzug im Zahlungsjahr. Was aber, wenn der Steuerpflichtige in diesem Zeitraum verstirbt? Die Antwort gibt dieser Beitrag. |

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AUSGABE: EE 10/2025, S. 179 · ID: 50475889

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