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ImmobilienAusführungszeitpunkt einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

Abo-Inhalt 25.02.2025 4 Min. Lesedauer Von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

| Haben die Vertragsparteien bei einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung eine Vollzugshemmung vereinbart, wonach der bevollmächtigte Notar von der bereits erteilten Eintragungsbewilligung erst dann Gebrauch machen darf, wenn die Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist, gilt die gemischt-freigebige Schenkung erst im Zeitpunkt der vertraglich vorgesehenen Kaufpreiszahlung i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG als ausgeführt – wie der BFH in seinem Urteil vom 21.8.24 (II R 11/21) klargestellt hat. |

Sachverhalt

AUSGABE: ErbBstg 3/2025, S. 53 · ID: 50272800

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