März 2025
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ImmobilienAusführungszeitpunkt einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG
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entscheidung
BFH| Haben die Vertragsparteien bei einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung eine Vollzugshemmung vereinbart, wonach der bevollmächtigte Notar von der bereits erteilten Eintragungsbewilligung erst dann Gebrauch machen darf, wenn die Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist, gilt die gemischt-freigebige Schenkung erst im Zeitpunkt der vertraglich vorgesehenen Kaufpreiszahlung i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG als ausgeführt – wie der BFH in seinem Urteil vom 21.8.24 (II R 11/21) klargestellt hat. |
Sachverhalt
AUSGABE: ErbBstg 3/2025, S. 53 · ID: 50272800
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