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ErbschaftsteuerGebäude im Bau trotz Vermietungsabsicht kein Verwaltungsvermögen
| Mit zwei Urteilen vom 14.11.24 (3 K 906/23 F, Rev. BFH II R 37/24; 3 K 908/23 F, Rev. BFH II R 38/24) hat das FG Münster entschieden, dass Grundstücke mit zum Stichtag im Bau befindlichen Gebäuden trotz beabsichtigter Vermietung kein Verwaltungsvermögen i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 1 ErbStG darstellen. |
Im Streitfall hatte das FA die Grundstücke im Zustand der Bebauung für Zwecke der Schenkungsteuer als zum von der Begünstigung des Betriebsvermögens ausgeschlossenen Verwaltungsvermögen behandelt, denn die beabsichtigte Nutzung der Gebäude zur Vermietung als Ferienwohnungen stelle keine originär gewerbliche Vermietung dar. Die Kläger machten dagegen geltend, dass zum Stichtag noch kein Grundstück vorhanden gewesen sei, welches Dritten zur Nutzung überlassen werden könne. Zudem sei das Unternehmen originär gewerblich tätig, da das Leistungsbündel einer gewerblichen Vermietung entspreche.
AUSGABE: ErbBstg 3/2025, S. 51 · ID: 50302413