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Der praktische Fall Güterstandsschaukel als „Steuerfalle“ – Vorteile nutzen und Fehler vermeiden

Abo-Inhalt25.02.2025801 Min. LesedauerVon StB Prof. Dr. jur. Annemarie Butz-Seidl, TH Aschaffenburg, Institut für Accounting, Auditing, Restructuring und Taxation (IAART)

| Als Güterstandsschaukel wird die vorzeitige Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft durch notarielle Beurkundung und die gleichzeitige Vereinbarung des Güterstands der Gütertrennung verstanden. In der gleichen notariellen Urkunde (vgl. BFH 12.7.05, II R 29/02, BStBl II 05, 843) oder nach Verstreichen einer „Schamfrist“ kann wieder der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart und – bei Bedarf – wieder beendet werden – man „schaukelt“ einmal weg vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft und wieder zurück. Anhand von praxisrelevanten Fallgestaltungen will dieser Beitrag einen Überblick über die Vorteile und Risiken sowie die inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten geben. Zudem wird der Frage nachgegangen, ob eine missglückte Güterstandsschaukel „reparabel“ ist. |

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AUSGABE: ErbBstg 3/2025, S. 57 · ID: 50190945

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