Juni 2025
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Mehrstöckige BeteiligungBerechnung des Verwaltungsvermögens im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung
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entscheidung
FG München| Bei einer Schenkung von Anteilen an einer GmbH, die an einer Personengesellschaft als Kommanditistin beteiligt ist, wird im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung das Verwaltungsvermögen (Finanzmittel und junge Finanzmittel) nicht nach der quotalen Beteiligung der GmbH an der Personengesellschaft, sondern nach dem Wert der Beteiligung des Gesellschafters am Gesamthandsvermögen zum gemeinen Wert des Gesamthandsvermögens der Gesellschaft berechnet (FG München 8.1.25, 4 K 24/22, n. rkr.). |
Sachverhalt
AUSGABE: ErbBstg 6/2025, S. 139 · ID: 50415289
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