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GrundstücksübertragungenNießbrauchsrechte gemeinsam gestalten und dadurch effektiv Steuern sparen
| Im Privatbereich ist die Übertragung von Grundstücken unter Nießbrauchsvorbehalt stets eine Möglichkeit, Steuern zu sparen. Ertragsteuerlich hat der Vorbehaltsnießbrauch den Vorteil, dass die Abschreibungen dem Eigentümer erhalten bleiben. Darüber hinaus kann er auch alle Aufwendungen abziehen, die er aufgrund der Nießbrauchsvereinbarung zu tragen hat, selbst außergewöhnliche Instandhaltungskosten. Schenkungsteuerlich mindert der Kapitalwert des Nießbrauchsrechts den Grundbesitzwert für das übertragene Grundstück. Dabei gilt es, diesen Kapitalwert möglichst hoch ausfallen zu lassen, damit sich für den Bedachten eine geringe Schenkungsteuerbelastung ergibt. Der folgende Praxisfall zeigt, wie dies bei Vereinbarung von Gesamtberechtigten nach § 428 BGB schenkungsteuerlich günstig gestaltet werden kann. |
Sachverhalt |
Übertragung der Immobilienanteile auf den Sohn unter Nießbrauchsvorbehalt Nießbraucher sollen auch außergewöhnliche Instandhaltungskosten zu tragen haben |
AUSGABE: ErbBstg 6/2025, S. 142 · ID: 50362238