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VertragsgestaltungDie Ehegatteninnengesellschaft bürgerlichen Rechts – eine Option zur Pflichtteilsminimierung
| Der pflichtteilsrelevante Nachlassbestand lässt sich mit verschiedenen Mitteln gestalten – z. B. mittels der sog. Güterstandsschaukel (siehe ErbBStG 25, 57). Weiterhin ist an Fälle zu denken, bei denen es zu der sog. güterrechtlichen Lösung kommt, bei der der Zugewinnausgleichsanspruch als Nachlassverbindlichkeit den Nachlass reduziert. Dieses Ziel lässt sich aber auch mit einer Ehegatteninnengesellschaft erreichen. Denn bei Beendigung dieser BGB-Gesellschaft ergibt sich für einen der Eheleute in der Regel ein Auseinandersetzungsguthaben, wodurch sich der Nachlasswert ebenfalls mindert. Welche Voraussetzungen für die Anerkennung einer solchen Ehegatteninnengesellschaft vorliegen müssen und wie man dieses Modell vertraglich rechtssicher umsetzt, wird nachfolgend dargestellt. |
AUSGABE: ErbBstg 6/2025, S. 148 · ID: 50375369