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Sept. 2025

ImmobilienDie verbilligte Vermietung – ein Risiko bei der Einkommen- und Schenkungsteuer?

Abo-Inhalt27.08.2025213 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Viele Immobilien werden innerhalb der Familie vermietet, und oft wird dabei großzügig auf einen Teil der erzielbaren Miete verzichtet. Damit findet eine verbilligte Vermietung statt. Doch Vorsicht: Die Vergünstigung bei der Miete macht auch das Finanzamt argwöhnisch. Und das gleich doppelt. Zum einen kann durch die verbilligte Vermietung ein Teil der Werbungskosten vom steuermindernden Abzug ausgeschlossen sein. Zum anderen kann die verbilligte Vermietung auch als steuerpflichtige Schenkung anzusehen sein. Eine Botschaft schon vorab: Ist eine verbilligte Vermietung geplant, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, schon im Vorfeld im Wege einer verbindlichen Auskunft abzustimmen, ob die Finanzverwaltung in dem geplanten Vorgang eine steuerbare Schenkung sieht oder eben nicht. |

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AUSGABE: ErbBstg 9/2025, S. 222 · ID: 50433035

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