Steuerfreiheit
Geldgeschenk von 20.000 EUR zu Ostern gilt nicht mehr als „übliches Gelegenheitsgeschenk“
Ob ein „Gelegenheitsgeschenk“ i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG nach Art und Umfang „üblich“ ist, bestimmt sich nach der allgemeinen Verkehrsauffassung, nicht nach der Anschauung der gesellschaftlichen Kreise, in denen Schenker und ...