Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
    1. Startseite
    2. ErbBstg Erbfolgesteuerung
    3. Keine Nachlasspflegschaft bei nur unklarer Erbquote

Jan. 2026

Unbekannter ErbeKeine Nachlasspflegschaft bei nur unklarer Erbquote

Abo-Inhalt16.12.202555 Min. Lesedauer

Erblasser E setzte in seinem Testament seine zweite Ehefrau F und seine drei Kinder aus erster Ehe zu Erben ein. Zwischen den Beteiligten ist streitig, mit welcher Quote sie Erben geworden sind. Die Ehefrau meint, ihr gebühre wegen des noch vorzunehmenden Zugewinnausgleichs eine Erbquote von 1/2. Die anderen Beteiligten gehen hingegen von einer Erbquote von jeweils 1/4 aus. Doch reicht das aus, um eine Nachlasspflegschaft zu erreichen?

Doch die Ehefrau brachte noch weitere Argumente vor: Zum Nachlass gehören Immobilien, Konten und eine Speditionsfirma. Die Ehefrau trägt vor, dass eine von dem Erblasser erteilte postmortale Vollmacht von den Kindern des Erblassers einseitig widerrufen worden sei. Die Kinder verfügten ohne Rücksprache mit ihr über den Gesamtnachlass. Daher beantrage sie Nachlasspflegschaft zur Sicherung und Verwaltung des Nachlasses, die das Nachlassgericht dann auch entsprechend angeordnet hatte. Zu Recht?

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: ErbBstg 1/2026, S. 2 · ID: 50656834

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2026

Unverzügliche Selbstnutzung

Familienheim: Testamentarisches Wohnrecht der Mutter und anschließende Sanierung hebelt Steuerbefreiung nicht zwingend aus

ErbBstg
Registrierungspflichtig
Abo-Inhalt
Seite 1
16.12.2025
54 Min. Lesedauer

Wer ein Familienheim erbt, ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG unter gewissen Umständen von der Steuer befreit. Unter anderem ist Voraussetzung, dass die erworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt wird. Doch was ist, ...

Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte