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Betriebliche AltersversorgungFortführen einer betrieblichen Direktversicherung

Abo-Inhalt25.01.20221270 Min. Lesedauer

| Wird eine im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung abgeschlossene, auf eine Kapitalzahlung gerichtete Direktversicherung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den Arbeitnehmer übertragen, fällt das Anrecht weiterhin in den VA (BGH 10.2.21, XII ZB 134/19, Abruf-Nr. 221312). |

Der Ehemann M hat in der Ehezeit ein Anrecht auf betriebliche Altersversorgung aus einer vom Arbeitgeber für ihn abgeschlossenen Direktversicherung erworben, das nach Ausübung eines Kapitalwahlrechts bei Ehezeitende auf Zahlung eines Kapitalbetrags gerichtet war. Nach Ehezeitende schied M aus dem Arbeitsverhältnis aus und führte die Versicherung mit eigenen Beiträgen als Versicherungsnehmer fort. Das AG hat das Anrecht nach Ansicht des BGH zu Recht in den VA einbezogen und intern geteilt.

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AUSGABE: FK 3/2022, S. 39 · ID: 47889970

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