März 2022
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Gemeinsamer Mietvertrag der EheleutePflicht zur Zustimmung einer Kündigung
Abo-Inhalt31.01.2022304 Min. Lesedauer
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Abruf-Nr. 223158
Abruf-Nr. 223158
| Das OLG Oldenburg hat entschieden, in welchem Fall ein Ehegatte nach der Trennung der Kündigung eines gemeinsamen Mietvertrags über die Ehewohnung zustimmen muss (29.3.21, 13 UF 2/21, Abruf-Nr. 223158). |
Der Ehemann M war im Zuge der Trennung aus der Ehewohnung ausgezogen. Die Ehefrau F und die drei − z. T. volljährigen − Kinder blieben dort. Es kam zu Mietrückständen. Für diese haften beim gemeinsamen Mietvertrag beide Eheleute. Der Vermieter lehnte es ab, den M aus dem Mietverhältnis zu entlassen. M verlangte von der F erfolglos die Zustimmung, den Vertrag zu kündigen.
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AUSGABE: FK 3/2022, S. 37 · ID: 47482556
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