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Blitzlicht MandatspraxisSachbezüge bei Pfändung
Abo-Inhalt01.01.2022680 Min. Lesedauer
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| Vollstreckt ein Unterhaltsgläubiger in Bezüge aus einem Arbeitsverhältnis, gibt es oft Geld- und Sachleistungen. Fraglich ist, wie zu pfänden ist. |
Beispiel |
Das Arbeitseinkommen des unterhaltspflichtigen V wird gepfändet. Im PfÜB ist der Pfändungsfreibetrag auf 1.000 EUR netto begrenzt. Der Arbeitgeber stellt dem V einen Dienstwagen zur Verfügung, der als Sachbezug mit 580 EUR netto zu Buche schlägt. Er hat den Sachbezug innerhalb der Pfändungsfreigrenze voll beachtet und dem V nur 420 EUR ausgezahlt. Kann V dagegen erfolgreich vorgehen? |
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AUSGABE: FK 1/2022, S. 3 · ID: 47772146
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