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ArbeitsrechtElternzeit schützt vor Kündigung nicht

Abo-Inhalt08.08.20227141 Min. Lesedauer

| Die Arbeitnehmerin hat sich erfolglos gegen eine während der Elternzeit aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochene Änderungskündigung gewandt. Das Integrationsamt hatte der Kündigung zugestimmt (LAG Berlin-Brandenburg 5.7.22, 16 Sa 1750/21, Abruf-Nr. 230160). |

Aufgrund der Änderung sollte das Arbeitsverhältnis zu vergleichbaren Bedingungen und Aufgaben weitergeführt werden, die die Arbeitnehmerin (AN) vor Zuweisung des nach Behauptung der Arbeitgeberin (AG) weggefallenen anderweitigen Arbeitsplatzes hatte.

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AUSGABE: FK 9/2022, S. 145 · ID: 48459690

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