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Kostenloser Download für AbonnentenSonderausgabe: Rechtlich sicher im Alter
| Was viele Mandanten nicht wissen: Es gibt unter Ehegatten kein allgemeines Vertretungsrecht, sodass abgesehen von einigen Ausnahmen eine Vollmacht erforderlich ist, um für den anderen tätig werden zu können. Kann ein Ehegatte z. B. wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, muss er daher Vorsorge treffen mittels einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und/oder Patientenverfügung. FK gibt seinen Abonnenten dazu die Sonderausgabe „Rechtlich sicher im Alter“ als kostenloses Download an die Hand. |
Die Rechtsprechung stellt an den Inhalt und die Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und/oder Patientenverfügungen hohe Anforderungen. Sind diese unwirksam, bergen sie einerseits ein Haftungsrisiko und sorgen andererseits für eine erhebliche negative „Publicity“ durch die regelmäßig hoch belasteten Angehörigen, die nicht so für den Betroffenen agieren können, wie sie es sich wünschen. Die Sonderausgabe erläutert die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung und zeigt anhand von Musterformulierungen, wie Sie den Anforderungen der Rechtsprechung daran gerecht werden können. Sie können die Sonderausgabe unter www.iww.de/fk/ (dort unter Downloads) herunterladen.
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AUSGABE: FK 9/2022, S. 145 · ID: 48455813