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VersorgungsausgleichBerufsunfähigkeitsrente: Ausgleich im Verbund

Abo-Inhalt02.01.20231282 Min. LesedauerVon VRiOLG a.D. Hartmut Wick, Celle

| Bereits laufende private Berufsunfähigkeitsrenten (BU-Renten) fallen unter den in § 28 VersAusglG geregelten Voraussetzungen in den VA, sind aber auch im Scheidungsverbund schuldrechtlich auszugleichen. Der BGH hat entschieden, was in diesen Fällen bei Scheidungsfolgenvereinbarungen zu beachten ist, welche gesundheitlichen Voraussetzungen der Ausgleichsberechtigte erfüllen muss, wann die Zahlungspflicht des Ausgleichspflichtigen beginnt und wie das Verfahren gebührenrechtlich zu erfassen ist. |

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AUSGABE: FK 2/2023, S. 23 · ID: 48759500

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