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Juli 2023

CoronapandemieHochzeit auf Sylt – Champagner, Meer und Covid-19

Abo-Inhalt29.05.20235135 Min. Lesedauer

| Die auf einer Hochzeitsfeier im Juni 22 von der Gaststättenbetreiberin verlangte Covid-Testung aller Gäste infolge eines positiven Coronatests des Brautvaters führt zur Minderung berechtigenden Mängeln (AG München 23.1.23, 132 C 12148/22, Abruf-Nr. 234855). |

Im Juni 22 wollte das beklagte Ehepaar E heiraten. Am Tag der Hochzeit testeten sich die Väter des Brautpaars positiv auf Covid-19. Sie mussten sich im Außenbereich des Restaurants aufhalten. Die Klägerin K forderte, dass sich alle 76 Gäste testen müssten. Die Feier fand länger als geplant ohne Sitzgelegenheiten draußen statt. Das Abendessen verzögerte sich um zwei Stunden. E kürzte die Rechnung um 20 Prozent. Das AG gab der Zahlungsklage teilweise statt.

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AUSGABE: FK 7/2023, S. 110 · ID: 49413578

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