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BAföG Keine Verwertung eines Erbteils von einem Zwölftel am Elternhaus

Abo-Inhalt05.06.20235593 Min. Lesedauer

| Werden BAföG-Leistungen unter Anrechnung des Werts eines Miterbenanteils von 1/12 an einer von einem angehenden Studenten, seiner Mutter und seinen schulpflichtigen Brüder bewohnten Immobilie versagt, verstößt dies gegen Art. 3 Abs. 1 GG in der Ausprägung als Willkürverbot (BVerfG 21.3.23, 1 BvR 1620/22, Abruf-Nr. 235163). |

Ein angehender Student S beantragte erfolglos BAföG-Leistungen, da er ein Zwölftel seines Elternhauses geerbt hat, in dem er mit seiner Mutter und seinen Geschwistern wohnte. Auch seine Klage und sein Antrag auf Zulassung der Berufung blieben erfolglos. Seine Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Die Entscheidungen wurden aufgehoben und die Sache an das VG zurückverwiesen.

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AUSGABE: FK 7/2023, S. 109 · ID: 49437855

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