Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage

ProzessrechtArt. 31 Istanbul-Konvention bei Umgangs- und Sorgerechtsverfahren

Abo-Inhalt21.08.20234085 Min. LesedauerVon RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, CP-Anwältin, Neumann & Neumann, Konstanz

| Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) hat seit dem 1.2.18 in Deutschland den Rang eines Bundesgesetzes, das dem Landesrecht vorgeht. Zugleich erfordert es als internationales Recht eine völkerrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts. |

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: FK 9/2023, S. 157 · ID: 49268235

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte