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Öffentliches RechtLandkreis muss Kitaplätze gewährleisten

Abo-Inhalt14.08.20235443 Min. Lesedauer

| Das saarländische OVG hat einen Landkreis verpflichtet, einem knapp dreijährigen und einem etwa eineinhalb Jahre alten Kind jeweils ab sofort einen wohnortnahen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege nachzuweisen (22.3.23, 2 B 10/23, Abruf-Nr. 235052). |

Die Eltern hatten den Landkreis erfolglos aufgefordert, einen Kitaplatz für die Kinder nachzuweisen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung blieb erfolglos. Die Beschwerde dagegen war im Wesentlichen erfolgreich.

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AUSGABE: FK 9/2023, S. 145 · ID: 49430333

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