Sept. 2023
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Sept. 2023 abgeschlossen.
AltersvorsorgeunterhaltBremer Tabelle wurde aktualisiert
Leseprobe28.08.2023592 Min. Lesedauer 
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Altersvorsorgeunterhalt wird nach der sog. Bremer Tabelle ermittelt, die RiOLG a.D. Werner Gutdeutsch veröffentlicht hat (dazu Büte, FK 03, 132). |
Wegen der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung zum 1.7.23 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,40 % gilt ab 1.7.23 eine neue Lohnsteuertabelle. Deshalb wurde die Bremer Tabelle angepasst. Die Tabellen finden Sie unter www.iww.de/fk/downloads im Bereich Unterhaltstabellen:
MERKE | *Die zusätzlichen 4 % sind die zusätzliche Altersvorsorge nach BGH FamRZ 20, 21. Der Zuschlag ist zu gewähren, wenn der Unterhaltspflichtige die zusätzliche Altersvorsorge von 4 % beansprucht.  | 
- Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts (Stand: 1.7.23)
 - Tabellarische Übersicht auf der Grundlage der Bremer Tabelle (Stand: 1.7.23, Beitragssatz 18,6 %, Quote 45 %)
 - Tabellarische Übersicht auf der Grundlage der Bremer Tabelle (Stand: 1.7.23, Beitragssatz 18,6 % + 4 %*, Quote 45 %)
 
AUSGABE: FK 9/2023, S. 146 · ID: 49583826
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion