Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

Blitzlicht MandatspraxisEinkommensteuerliche Zusammenveranlagung

Abo-Inhalt28.08.2023423 Min. Lesedauer

| Nach § 26 Abs. 1 EStG können Ehegatten zwischen getrennter Veranlagung oder Zusammenveranlagung wählen, wenn sie nicht dauernd getrennt leben und beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. I. d. R. bringt die Zusammenveranlagung steuerliche Vorteile mit sich. Trotzdem gibt es in der Praxis oft Alleingänge mit dem Ziel der Einzelveranlagung. |

Beispiel

Der besser verdienende Ehemann M strebt für das erste Jahr der Trennung die gemeinsame Einkommensteuerveranlagung an. Die Ehefrau F teilt ihm mit, sie habe bereits die Einzelveranlagung durchgeführt. Was kann M unternehmen?

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: FK 9/2023, S. 147 · ID: 47461180

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte