Sept. 2023
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Sept. 2023 abgeschlossen.
Festsetzung von Ordnungsgeld beim UmgangOLG Celle spricht ein Machtwort
Abo-Inhalt07.08.20235443 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
fk.iww.de
Abruf-Nr. 235051
Abruf-Nr. 235051
| Das OLG Celle hat klargestellt, dass Ordnungsmittel nach § 89 FamFG auch bei beiderseitigen Verfehlungen der Eltern verhängt werden können (OLG Celle 16.2.23, 10 WF 168/22, Abruf-Nr. 235051). |
Die Eltern M und V haben eine familiengerichtlich genehmigte Vereinbarung zum Umgang getroffen. Darin war u. a. geregelt, dass der V samstags mit seinen Söhnen telefonieren darf, was die M z. T. verhinderte. Der V beantragte erstinstanzlich erfolglos die Festsetzung von Ordnungsgeld gegen die M. Seine sofortige Beschwerde dagegen war erfolgreich.
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: FK 9/2023, S. 145 · ID: 49429691
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion