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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Abo-Inhalt25.06.20252 Min. Lesedauer

wer sich als Onkel und Mentor seines Neffen in dessen berufliche Fortentwicklung einbringt, kann damit noch lange nicht die Position des rechtlichen Vaters für sich beanspruchen, so das OLG Köln in seiner aktuellen Entscheidung zur Erwachsenenadoption (30.1.25, 14 UF 6/25). Es hielt damit die Entscheidung der Vorinstanz.

Ein Onkel, der sich zwar überobligatorisch als Wegbereiter einer Karriere und Wohnraumsponsor einbringt, ist und bleibt jedoch eins: ein Onkel! Für die Annahme eines sozial-familiären Eltern-Kind-Verhältnisses, das die Adoption eines Volljährigen sittlich rechtfertigt, genügt es nicht, eine akademische Laufbahn zu fördern und eine Eigentumswohnung als Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Das Gericht legt strenge Maßstäbe an: Nicht jede enge Bindung, nicht jede emotionale Nähe, nicht jede noch so großzügige Unterstützung kann automatisch als Surrogat für ein durch Abstammung geprägtes Eltern-Kind-Verhältnis herhalten. Die juristische Hürde steht hoch, wenn es darum geht, Erwachsenenadoptionen vom Vorwurf steuerlicher oder sonstiger eigennütziger Gestaltungsmotive freizuhalten.

AUSGABE: FK 7/2025, S. 2 · ID: 50428345

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