Verjährung
Der Berechtigte muss die Klage erheben
Nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird die Verjährung gehemmt durch die Erhebung einer Klage auf Leistung oder Feststellung des Anspruchs. § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt eine Klage des Berechtigten voraus, obwohl dies – anders als noch in § 209 ...