Energierecht
Darlegungs- und Beweislast beim Streit über den Gasverbrauch
Bei einem Streit über den Umfang des Gasverbrauchs obliegt dem Versorgungsunternehmen die Beweislast dafür, dass ein technisch einwandfrei funktionierender Zähler installiert war und dieser ordnungsgemäß abgelesen wurde.