Sachverständigenkosten
Nicht offensichtlich fehlerhafte Sachverständigenkosten sind zu ersetzen
Der Anspruch des Geschädigten auf Erstattung der Sachverständigenkosten aus § 7 Abs. 1 StVG i. V. m. §§ 249 ff. BGB besteht regelmäßig auch bei nicht bezahlter Rechnung in Höhe des vom Sachverständigen berechneten Betrags, da das ...