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UmsatzsteuerNeues aus der Gastronomie: „Foodcourts“ erbringen Restaurationsumsätze

Abo-Inhalt11.01.20221156 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Die Frage des richtigen Umsatzsteuersatzes für die Abgabe von zubereiteten Speisen stellt sich zwar momentan nicht, da in der Gastronomie bis zum 31.12.22 ohnehin der ermäßigte Steuersatz gilt. Doch in der Praxis sind noch zahlreiche Fälle aus der Zeit vor dem 30.6.20 offen. Oftmals geht es dabei um Sachverhalte, in denen Speisen zwar zum Verzehr an Ort und Stelle verkauft werden, die Verzehrvorrichtungen aber nicht unmittelbar vom Gastronomen, sondern von einem Dritten bereitgestellt werden. Beispiele: Eine Fast-Food-Filiale befindet sich im Foodcourt eines Einkaufszentrums oder eine Bäckereifiliale mit Café im Vorkassenbereich eines Supermarktes. In beiden Fällen gehören die Verzehrvorrichtungen üblicherweise nicht den Speisenabgebern, sondern den Inhabern des Einkaufszentrums oder des Supermarktes. Und solche Fälle beschäftigen nach wie vor die Finanzgerichte. |

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AUSGABE: GStB 3/2022, S. 75 · ID: 47872100

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