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FahrtkostenFahrten zur Arbeit: So machen Behinderte ihre Kosten optimal geltend!

Top-BeitragAbo-Inhalt07.06.20226157 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

| Zum 1.1.21 wurde die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer auf 35 Cent erhöht. Aktuell ist rückwirkend zum 1.1.22 eine weitere Erhöhung auf 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer beschlossen worden. Die Ermittlung der korrekten Entfernungspauschale ist dadurch um einen Rechenschritt bereichert worden, doch allzu große Probleme dürfte dieser in der Praxis kaum bereiten. Bei Menschen mit einer Behinderung kommt es hingegen zu einer extrem komplizierten Ermittlung der abziehbaren Fahrtkosten, vor allem wenn diese neben ihrem Pkw auch die Bahn nutzen. Nachfolgend soll anhand einiger Beispielsrechnungen aufgezeigt werden, wie Menschen mit Behinderung ihre Fahrtkosten optimal geltend machen können. |

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AUSGABE: GStB 7/2022, S. 245 · ID: 48392559

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