Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage

AufwandsentschädigungenZensus und Steuerrecht: Einnahmen von Erhebungsbeauftragten

Abo-Inhalt28.06.20226365 Min. Lesedauer

| Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen in diesem Jahr mit Stichtag 15.5.22 eine bundesweite Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung durch. Für diesen „Zensus“ werden Erhebungsstellen eingerichtet. Die örtlichen Stellen setzen für die Befragung vor Ort Erhebungsbeauftragte ein. Soweit die Erhebungsbeauftragten ehrenamtlich tätig werden, erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, die jedoch nicht einkommensteuerpflichtig ist (§ 20 Abs. 3 S. 2 ZensG 2022; siehe auch LfSt Bayern 3.9.21, S 2113.1.1-2/3 St36). |

In Ergänzung zur bisherigen Verwaltungsäußerung aus Bayern haben sich weitere Fragen ergeben. Die oftmals unbekannte „Steuerfreiheit“ hat damit auch folgende praktische Konsequenzen:

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: GStB 7/2022, S. 229 · ID: 48408359

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte