FuhrparkBetrüger aufgesessen – gescheiterter Erwerb eines Luxus-Kfz nachträglich nun doch betrieblich veranlasst?
| Die beabsichtigte Anschaffung eines Luxus-Kfz im Ausland ist nicht betrieblich veranlasst, wenn nicht festgestellt werden kann, dass diese Anschaffung – wie behauptet – der erste Schritt zu einer grundlegenden Umstellung des bisherigen Geschäftsmodells des Kfz-Handels (Flottengeschäft im B2B-Bereich) auf den Einzelhandel mit Luxus-Kfz gewesen ist (FG Niedersachsen 12.7.23, 9 K 173/21). |
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Kfz-Händler einen Porsche Panamera über das Internet in den USA über seinen privaten Briefkopf bestellt und die Zahlung über sein Privatkonto abgewickelt. Nachdem dem Kläger klar war, dass er einem Betrüger aufgesessen war und er weder das Fahrzeug geliefert bekommen noch den Kaufpreis zurückerhalten würde, erfasste er den Vorgang als Geschäftsvorfall in der Buchführung seines Kfz-Betriebs als außergewöhnlichen Aufwand (Warendiebstahl). Dem folgten FA und FG nicht.
Ausgabe: 01/2024, S. 38 · ID: 49751977
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