Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

GewerbesteuerHinzurechnung von Mieten für Standflächen bei Imbissbetrieben im Reisegewerbe

Abo-Inhalt27.05.20246 Min. LesedauerVon Dipl.-Finw. (FH) Gerrit Uphues, LL. M., Köln

| Bereits mit Urteil vom 17.8.23 hatte sich der BFH mit der Hinzurechnung von Aufwendungen eines Anbieters von Ferienimmobilien beschäftigt (vgl. Uphues, GStB 24, 133). Nunmehr hat der BFH ein weiteres Urteil zu § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG veröffentlicht (BFH 12.10.23, III R 39/21). Streitig war die gewerbesteuerrechtliche Behandlung von Mieten für Standflächen bei einem Imbissbetrieb im Reisegewerbe. |

AUSGABE: GStB 6/2024, S. 196 · ID: 49949896

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte