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GewerbesteuerHinzurechnung von Mieten für Standflächen bei Imbissbetrieben im Reisegewerbe

Abo-Inhalt 27.05.2024 6 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finw. (FH) Gerrit Uphues, LL. M., Köln

| Bereits mit Urteil vom 17.8.23 hatte sich der BFH mit der Hinzurechnung von Aufwendungen eines Anbieters von Ferienimmobilien beschäftigt (vgl. Uphues, GStB 24, 133). Nunmehr hat der BFH ein weiteres Urteil zu § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG veröffentlicht (BFH 12.10.23, III R 39/21). Streitig war die gewerbesteuerrechtliche Behandlung von Mieten für Standflächen bei einem Imbissbetrieb im Reisegewerbe. |

Ausgabe: 05/2024, S. 196 · ID: 49949896

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