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Juni 2024

GesetzesreformWachstumschancengesetz: Die „echten“ Neuerungen für die Gestaltungsberatung – Teil 1

Abo-Inhalt 29.05.2024 16 Min. Lesedauer

| Nach langem Hin und Her hat das Wachstumschancengesetz (WChG) nun bekanntlich doch am 27.3.24 das Licht der Welt erblickt (BGBl I 24, Nr. 108). Ein Innovations- und Wachstumsmotor sollte es werden. Nach den vielen Querelen im Gesetzgebungsverfahren ist ein Sammelsurium an gesetzlichen Änderungen übrig geblieben, die in weiten Teilen der Tagespresse nicht als „großer Wurf“gewertet werden. Doch unterschätzen sollte man die Reform nicht, für die proaktive Beratung gibt das Werk schon einiges her. Aber wo genau spielt die Musik? Wo stecken die „echten“ Neuerungen, die es bei der Gestaltungsberatung zu beachten gilt? Im Teil 1 geben wir Ihnen detaillierte Hinweise zu ausgewählten Änderungen wie Sonderabschreibung, degressiver AfA bei Wohngebäuden oder der Erweiterungen beim Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG an die Hand, die nahezu jeden Ihrer Mandanten betreffen. Im zweiten Teil geht es dann um wichtige Neuerungen im betrieblichen Bereich, die man für die optimale Beratung Ihrer Mandanten unbedingt im Blick haben sollte. |

AUSGABE: GStB 6/2024, S. 199 · ID: 50042181

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