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KapitalgesellschaftenSteuerung der Unternehmensnachfolge bei der GmbH durch Einziehungs- und Abtretungsklauseln
| Im Gegensatz zu einer Personengesellschaft lässt sich die gezielte Unternehmensnachfolge beim Tode eines GmbH-Gesellschafters nicht durch Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag regeln, da die freie Vererblichkeit von Geschäftsanteilen nach § 15 Abs. 1 GmbHG nicht ausgeschlossen werden kann. Verstirbt ein Gesellschafter, wird die GmbH nicht aufgelöst und die Anteile gehen auf sämtliche Erben über. Damit besteht die Gefahr einer Zersplitterung der Anteile, was vor allem in mittelständischen Gesellschaften zu einer Überfremdung führen kann. In der Praxis sehen Gesellschaftsverträge daher regelmäßig Einziehungs- und/oder Abtretungsklauseln vor, damit das weitere Schicksal von Geschäftsanteilen im Nachlass gezielt gesteuert werden kann. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Freie Vererblichkeit der Geschäftsanteile
- 2. Wirkungsweise einer Einziehungsklausel
- 3. Abtretungsklausel
- 4. Ertragsteuerliche Folgen der Einziehungsklausel
- 5. Ertragsteuerliche Folgen der Abtretungsklausel
- 6. Sonstige ertragsteuerliche Auswirkungen
- 7. Erbschaftsteuerliche Behandlung
- 8. Zusammenfassung
AUSGABE: GStB 6/2024, S. 217 · ID: 49891759