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GesetzesreformWachstumschancengesetz: Die „echten“ Neuerungen für die Gestaltungsberatung – Teil 2

Abo-Inhalt29.05.202416 Min. Lesedauer

| Nach langem Hin und Her hat das Wachstumschancengesetz (WChG) nun doch am 27.3.24 das Licht der Welt erblickt (BGBl I 24, Nr. 108). Herausgekommen ist ein Sammelsurium an gesetzlichen Änderungen, bei denen man schnell den Überblick verliert. Im ersten Teil hierzu hatten wir bereits einige Neuerungen angesprochen, die nahezu jeden Ihrer Mandanten betreffen dürften. In Teil 2 geht es nun um etwas „härteren Tobak“, nämlich einige für die Gestaltungsberatung äußerst praxisrelevante Änderungen im betrieblichen Bereich. Als Schlagworte seien hier nur genannt die deutlich attraktiver ausgestaltete „neue“ Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen, Anpassungen bei der Optionsregelung zur Körperschaftsteuer und Neuerungen bei der sog. Nachspaltungsveräußerungssperre des § 15 Abs. 2 UmwStG. |

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AUSGABE: GStB 6/2024, S. 208 · ID: 50042182

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