BetriebsausgabenabzugAufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer: Konkrete Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten
| Das FG Hessen (13.10.22, 10 K 1672/19; Rev. BFH: VIII R 6/24) sieht die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten für Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gemäß § 4 Abs. 7 EStG bei einem Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit gemäß § 4 Abs. 3 EStG durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, nur dann als erfüllt an, wenn sämtliche Aufwendungen einzeln fortlaufend in einem gesonderten Dokument oder Datensatz aufgezeichnet werden. Da der BFH kürzlich die Revision im NZB-Verfahren zugelassen hat, ist mit einer weiteren Präzisierung der Rechtsprechungsgrundsätze zu rechnen. |
Beachten Sie | Aufwendungen i. S. d. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 bis 4, 6b und 7 EStG sind einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufzuzeichnen (§ 4 Abs. 7 S. 1 EStG). Soweit diese Aufwendungen nicht bereits nach § 4 Abs. 5 EStG vom Abzug ausgeschlossen sind, dürfen sie bei der Gewinnermittlung nur berücksichtigt werden, wenn sie besonders aufgezeichnet sind.
Ausgabe: 07/2024, S. 271 · ID: 50073165
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